Pflegeelternversicherungen - ein weites Feld
Mit den speziellen Versicherungsbedürfnissen für Pflegeeltern und Pflegekinder befassen wir uns seit vielen Jahrzehnten. In „copy and paste“ - Zeiten ist naturgemäss unser öffentliches Know-How leicht kopierbar. Und ein Urheberrecht auf Buchstaben und Tippfehler nicht einklagbar.
Das schmeichelt uns.
Erste Spuren einer Pflegeelternversicherung finden sich in unseren Akten aus 1958, damals waren Pflegeeltern unter dem Begriff „familienähnliche Erziehungsform“ bei den Jugendämtern gelistet. Wie sich die Zeiten doch ändern. Und auch damals war die Haftpflichtversicherung und die Absicherung der Haftpflichtansprüche im Innenverhältnis zentrales Thema und unsere Lösung der Zeit weit voraus.
Über die Jahrzehnte hinweg haben wir diesen Bereich immer weiter ausgebaut und bieten umfassenden Versicherungsschutz für Sie, für freie Träger, für Pflegeelternverbände und für Kommunen an. Versicherungsbedingungen wurden und werden angepasst, Lösungen für komplizierte Problemstellungen erarbeitet und Tausende von Versicherungsschäden abgewickelt. Und dieses geschah und geschieht immer im Dialog mit allen Beteiligten.
Besonders stolz sind wir darauf, dass wir mit zahlreichen Jugendämtern, Pflegeeltern und Pflegeelternverbänden die erfolgte Änderung des § 39 SGB VIII aus 2005 umsetzen und bundesweite Standards setzen konnten. Das hat dazu geführt, dass für Sie als Pflegeeltern eine Unfallversicherung für Sie ganz und eine Altersvorsorge für Sie zur Hälfte bezuschusst wird.
Diese Bezuschussung gibt es leider nicht für die wichtigste Absicherung für Sie. Haftpflichtansprüche im sogenannten Innenverhältnis (oft als Binnenhaftpflicht bezeichnet) sind über die Jugendämter meist nicht oder nur unzureichend versichert. Hier bieten wir eine umfassende Haftpflichtversicherung für Sie als Pflegeeltern an.
Auch freie Träger und Kommunen können diesen unabdingbaren Versicherungsschutz zur Verfügung stellen, sofern Sie das wollen.
Das für Pflegeeltern wichtige Thema Rechtsschutzversicherung beschäftigt uns seit vielen Jahren. Wir sind froh, Ihnen nunmehr eine deckungsfeste Lösung bieten zu können. Die massgeblichen Fälle VERBLEIBENSANORDNUNG und HERAUSGABE beim Familiengericht sind ab sofort für Sie zu versichern. |
In Internetforen sind wir nicht präsent und das aus gutem Grund. Der freie Dialog unter Ihnen als Pflegeeltern sollte nicht gestört werden und schon gar nicht als Werbeplattform genutzt werden.
Unsere Angebote sind umfassend und immer schriftlich.
Bitte surfen Sie über unsere Seite und fordern Sie unsere Vorschläge an.
Mit freundlichen Grüssen
Axel Neb
Heinrich Poppe GmbH