Alterssicherung für Pflegeeltern

Endlich ist es geschafft. Durch die Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ("Kick") zum 01.10.2005 und die damit verbundene Änderung des §39 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SBG VIII) sind die Jugendämter verpflichtet, eine hälftige Erstattung von angemessenen Aufwendungen für eine Altersvorsorge zu übernehmen.

Momentan scheint sich die Zuzahlung der Ämter für Altersvorsorgeverträge auf EU 39,00 pro Monat pro Familie einzupendeln, wenn mindestens der gleiche Beitrag von den Familien selber aufgewendet wird.

Diese Zuzahlung wird an die Pflegeeltern gezahlt, sofern diese einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag vorlegen.

Der Anfang ist gemacht, man darf gespannt sein, ob die Initiativen verschiedener Pflegeelternzusammenschlüsse für die Zukunft höhere Zuzahlungen der Ämter erreichen werden.

Der Zuschuss von EU 39,00, eingebracht in eine private Rentenversicherung, ergibt eine kleine aber sichere Versorgung für Ihr Alter.

Ein abgeschlossener Vertrag sollte nach Meinung vieler Jugendämter Hartz-IV sicher sein, auch sollte eine Vererbbarkeit von eingezahlten Beiträgen vor Rentenbeginn und eine Rentengarantiezeit von mindestens 10 Jahren bei Tod nach Altersrentenbeginn vereinbart gelten.

Im Rahmen des über uns platzierten Rahmenvertrages lassen sich neben den Vorteilen einer Gruppenvereinbarung (höhere Leistungen) die obigen Parameter darstellen.

Viele Vereine partizipieren bereits an dem geschlossenen Rahmenvertrag.

NACH ANSICHT DES DEUTSCHEN VEREINS FÜR ÖFFENTLICHE UND PRIVATE VORSORGE e.V. SOLLTEN DIE ZUSCHÜSSE EU 39,00 PRO PFLEGEKIND GEZAHLT WERDEN. AUCH HIER KANN MAN GESPANNT SEIN, INWIEWEIT DIE JUGENDÄMTER DIESER EMPFEHLUNG FOLGEN WERDEN. WIR EMPFEHLEN UNABHÄNGIG VON EINEM VERTRAGSABSCHLUSS BEREITS JETZT EINEN FORMLOSEN ANTRAG ZU STELLEN, WENN SIE MEHRERE PFLEGEKINDER BETREUEN.

 

 

 

 

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